Die Bundesregierung hat die Bedarfssätze für Asylbewerber neu festgesetzt. Außerdem wird die Förderlücke für Geflüchtete geschlossen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Künftig kann der Lebensunterhalt nach Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz gesichtert werden.

Das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz tritt zum 1. September 2019 in Kraft.

Die aktuellen Regelsätze finden Sie auf unseren Hilfeseiten für Geflüchtete und Helfer.

 

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