Für diejenigen, die es geschafft und eine Ausbildung aufgenommen haben, stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während ihrer Ausbildung ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, wenn keine oder zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird und welche weiteren Förderleistungen in Anspruch genommen werden können. Insbesondere für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ergeben sich hier vielfältige Probleme, da die Rechtslage dazu widersprüchlich und zum Teil integrationsfeindlich ausgestaltet ist. Den Leitfaden des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier

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