Punkt 1: Medizinische Masken: In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (zum Beispiel OP- oder FFP2-Masken).

Punkt 2: Homeoffice: Arbeitgeber müssen künftig überall, wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.

Punkt 3: Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.

Quelle: www.bundesregierung.de