Liebe ehrenamtlich Engagierte,

seit Montag, 16.03.2020 gilt auch für die Unterkunft in Stockach folgender Erlass des Landratsamtes Konstanz:

In Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber gilt im Landkreis Konstanz ab sofort ein generelles Besuchsverbot.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, erlässt das Landratsamt Konstanz ab Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Konstanz. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bewohnenden, Mitarbeitenden und Besuchenden.

In Einzelfällen gelten eng begrenzte Ausnahmeregelungen. Die Mitarbeitenden des Amtes für Migration und Integration sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar

(Quelle:Landratsamt Konstanz, 16.03.2020)

Wir bitten Sie dringend, diesen Vorgaben zu nachzukommen, auch wenn Sie gerade in diesen Zeiten, die sozialen Kontakt stark einschränken, helfen möchten. Abgesehen von einem persönlichen Kontakt gibt es jedoch andere Möglichkeiten, Ihre „Schützlinge“ zu unterstützen. Halten Sie doch in einer anderen Form Kontakt – über WhatsApp, Facebook, Videotelefonie, Mail und andere Kanäle. Machen Sie Deutschlernende auf die verschiedenen Online-Angebote zum Selbststudium aufmerksam. Wir haben Sie auf unserer Hilfeseite verlinkt

Bleiben Sie gesund – wir sind sicher, es kommen wieder gesündere Zeiten!

Ihre Kulturbrücke

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