Die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) soll Personen mit Duldung und Arbeit vor Abschiebung schützen. Die Beschäftugungsduldung will also Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Perspektive  bieten, sich weiter zu integrieren und ggfs. einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Beschäftigungsduldungen können seit dem 01.01.2020 bis zum 30.12.2023 erteilt werden.  Die Voraussetzungen sind jedoch sehr hoch und oft nur schwer zu erfüllen:

Grundvoraussetzungen sind

  • Ein Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über mind. 35 Wochenarbeitsstunden
  • Volle Lebensunterhaltssicherung durch die eigene Arbeit
  • Und dies auch die letzten  12 Monate bereits der Fall war

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

Geklärte Identität (s.o.) (gilt auch für Ehegatte!!)

Dabei muss diese geklärt sein bei

  • Einreise bis 31.12.2016 und bereits bestehender Beschäftigung bei Beantragung der Beschäftigungsduldung
  • Einreise bis 31.12.2016 und noch nicht vorliegendem Beschäftigungsverhältnis nach dieser Regelung spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes (geschätzt 01.10.2019)
  • Einreise 01.01.2017 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes spätestens 5 Monate danach (geschätzt 01.09.2019)
  • Einreise nach Inkrafttreten des Gesetzes (geschätzt 01.04.2019) bin sechs Monaten nach Einreise

2. Mind. 12 Monate vorhergehende Duldung

3. Mind. 18 Monate andauernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mind. 35 Stunden

4. Seit 12 Monaten Lebensunterhaltssicherung für den Antragsteller

5. Zukünftige Lebensunterhaltssicherung für den Antragsteller

6. Ausreichende Deutschkenntnisse (B1!!) (gilt auch für Ehegatte!!)

7. Keine Verurteilungen zu mehr als 50 Tagessätzen bzw. Mehr als 90 Tagessätzen für rein ausländerrechtliche Straftaten (gilt auch für Ehegatte!!)

8. Keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Gruppen (gilt auch für Ehegatte!!)

9. Abgeschlossener Integrationskurs, wenn es diese Verpflichtung gab (gilt auch für Ehegatte!!)

10. Wenn schulpflichtige Kinder, müssen diese nachweislich auch die Schule besuchen

(Quelle: www.berlin-hilft.com)

Einen ausführlichen Leitfaden und Erklärungen stellt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg in der Handreichung Die Beschäftigungsduldung zur Verfügung. handbook germany erklärt in einem kurzen Video die wichtigsten Punkte, die bei der Beschäftigungsduldung, zu beachten sind.

Eine weitere Möglichkeit auf Bleibeperspektive stellt die Ausbildungsduldung dar.

Wenden Sie sich an Ihre zuständigen Integrationsmanager:innen, ihren Anwalt oder Anwältin, um zu prüfen, ob Sie mit einem der beiden Verfahren Perspektive auf einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland haben können!